Der Weg zur Reha

Nach dem Befund "Malignes Melanom" hast du Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme, kurz "Reha" genannt. Wenn dein Melanom einen "in situ"-Befund hatte, wird im Einzelfall entschieden.

Scheiß Krebs!


Zunächst solltest du einen Rehaantrag stellen. Die Broschüre "Rehabilitation nach Tumorerkrankungen" der Deutschen Rentenversicherung gibt hierzu folgende Auskunft:

"Onkologische Rehabilitationsleistungen müssen Sie beantragen. Antragsformulare erhalten Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, in den Auskunfts­ und Beratungsstellen, den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, bei den gesetzlichen Krankenkassen, Versicherungsämtern und von den Versichertenberatern. Diese Stellen sind Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrages behilflich." (S. 12)

Zusätzlich benötigst du eine ärztliche Stellungnahme (z.B. ein Gutachten oder ein aktueller Befundbericht), die dem Antrag entweder beigelegt oder nachgereicht werden kann.

Wenn dein Arbeitgeber während der Reha kein Gehalt zahlt, kannst du Übergangsgeld erhalten. Ebenfalls steht deiner Familie während deiner Abwesenheit unter gewissen Voraussetzungen eine Haushaltshilfe zu. Nähere Infos findest du ebenfalls in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

Hier kannst du den Rehaantrag online runterladen: Rehaantrag online

Du hast ein Mitspracherecht, wenn es um die Klinik geht. Nach einer Anschlussheilbehandlung (AHB) entscheiden allerdings oft Angebot und Nachfrage.

Viele Hautkrebspatienten überlegen zwei- oder dreimal, ob sie wirklich eine Reha machen sollen. Ich kann aus eigener Erfahrung nur dazu raten. Drei Wochen nur für dich allein mit Anwendungen, die dir gut tun und (freiwilligen) Gesprächskreisen, die helfen, sind ein echtes Geschenk. Nutze die Zeit für dich. Besinne dich auf dich. Setze dich mit der Krankheit auseinander. Schöpfe Kraft.





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